Kirche und Geld
Warum zahlen wir Kirchensteuer?
Beitrag zum sozialen Ausgleich
Die Kirchensteuer schafft die Grundlage dafür, dass die Kirchen ein verlässlicher Partner sein können und ermöglicht damit eine vielfältige geistliche und soziale Arbeit. Die Kirchensteuer trägt zum sozialen Ausgleich bei, denn sie berücksichtigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitglieder. Alle haben dieselben Rechte und steuern das bei, was sie können. Die Kirchen wollen den Verwaltungsaufwand möglichst gering halten. Deshalb ziehen sie die Kirchensteuer nicht selbst ein, sondern beauftragen die staatlichen Finanzämter damit.
Dabei trügt der Eindruck, Staat und Kirche seien weiterhin verflochten, denn es handelt sich um eine Dienstleistung, für die die EKHN den Finanzämtern in Hessen drei und in Rheinland-Pfalz vier Prozent der Einnahmen bezahlt, das waren 13,8 Millionen Euro im Jahr 2012. Ein Gewinn für beide Seiten: Der Staat verdient Geld und die EKHN kann auf ein eigenes, kostenträchtigeres Einzugssystem verzichten. So kommt mehr Geld wieder bei den Menschen an. Die Kirchensteuer macht die Kirchen unabhängig vom Staat und vom Zugriff Einzelner. Ihr Einzug durch die Finanzämter ist zuverlässig, transparent im Verfahren und diskret im Einzelnen. Niemand muss sich der Kirche gegenüber finanziell offenbaren. Niemand kann sich übermäßigen Einfluss verschaffen.
Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer entrichtet, bezahlt auch keine Kirchensteuer. Dies trifft in der Regel auf Personen zu, die in der Ausbildung sind oder Rente beziehen oder die keinen oder nur einen geringen Verdienst haben. Für alle anderen beträgt die Kirchensteuer in der EKHN neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer. Die echte Belastung durch die Kirchensteuer ist aber meist um 20 bis 48 Prozent geringer, weil sie bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann. Das verringert die zu zahlende Einkommensteuer. Wenn ein Ehepartner evangelisch und der andere katholisch ist, wird die Kirchensteuer auf beide Kirchen gleich verteilt. Wenn ein Ehepartner keiner Kirche angehört und das zu versteuernde Einkommen alleine erarbeitet, der andere Ehepartner aber einer Kirche angehört, kann ein besonderes Kirchgeld anfallen. Es richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens, ist aber erheblich niedriger als die Kirchensteuer. Die Kirche folgt damit der staatlichen Steuergesetzgebung, die eine Familie auch in finanzieller Hinsicht als Gemeinschaft sieht. Deshalb leistet auch ein Ehepartner, der kein Mitglied einer Kirche ist, einen Beitrag für den Angehörigen, der der Kirche angehört.