Mitgliedschaft

Sie wollten wieder der evangelischen Kirche angehören? Werden Sie initiativ!

 

So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:

  • Rufen sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten. Sollten Sie sich zu unserer Gemeinde zugehörig fühlen, so freuen wir uns wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
    Pfarrerin Sabine Feucht-Münch
    Pfarrer Adrian Ladner
  • Oder Sie nehmen Kontakt zur Eintrittsstelle unserer Region auf:
    Stadtkirchenarbeit Mainz
    Kaiserstraße 37
    55116 Mainz
    Telefon: 06131 – 387914
    Telefax: 06131 – 2120849
  • Zum Abschluss des Gespräches mit unseren beiden Pfarrpersonen oder der Eintrittsstelle erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
  • Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen.

 

Das sollten Sie nach Möglichkeit für das Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer mitbringen:

  • einen Nachweis Ihrer Taufe und
  • die Austrittsbescheinigung

 

So werden Sie Mitglied, wenn Sie nicht getauft sind:

Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt unter anderem zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes bei einer Taufe.
Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit unserer Pfarrerin bzw. mit unserem Pfarrer auf. Dort erfahren Sie nähere Informationen.

 

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

Nähere Information finden Sie in der Broschüre zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche.