ekhn2030 – erste Schritte

Als Kirche sind wir unterwegs – unterwegs in der Zeit mit ständig neuen und wechselnden Herausforderungen. Zu den Herausforderungen, in die wir gestellt sind, gehört, dass es für viele Menschen überhaupt nicht mehr selbstverständlich ist, einer Kirche anzugehören. Auch sehen viele nicht, wie wertvoll Glauben und Kirche für das eigene Leben und die Gesellschaft sein können. Deshalb und aufgrund der demografischen Entwicklung müssen wir davon ausgehen, dass die Zahl der Kirchenmitglieder weiter zurückgeht und wir in den nächsten Jahrzehnten weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben werden. Trotzdem sind wir überzeugt, dass unsere Kirche Zukunft hat und Menschen im Glauben und Leben begleiten und stärken kann. Und dass sie viel zu einem guten, gerechten und friedlichen Miteinander in unserem Land und in dieser Welt beitragen kann.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde der Prozess ekhn2030 ins Leben gerufen.

Abbildung 1: EKHN2030_Zeitstrahl

Der erste sichtbare Schritt hierbei ist die Bildung von Nachbarschaftsräumen, also die engere Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden. Für die kleiner werdenden Kirchengemeinden kann so die Grundlage für eine neue Organisationsstruktur gelegt werden, die es ihnen ermöglicht, ihrem Auftrag auch zukünftig gerecht zu werden. In den neuen Strukturen kann sich die evangelische Kirche auch auf der Ebene der Kirchengemeinden arbeitsteiliger und vernetzter den vielfältigen Herausforderungen stellen und ihrem Auftrag gerecht werden. In der Neustrukturierung liegt daher eine große Chance, den Herausforderungen zurückgehender Mitgliederzahlen und schrumpfender finanzieller Spielräume gemeinsam zu begegnen.

Für arbeitsfähige Bedingungen empfiehlt es sich, Räume nicht zu klein, aber auch so zu planen, dass dabei Entfernungen für Gemeindemitglieder sowie Haupt- und Ehrenamtlichen der Arbeit des Verkündigungsteams und der Einrichtung eines gemeinsamen Büros nicht entgegenstehen.

Am 12. November 2022 werden sich Vertreter aus allen Kirchenvorständen des Mainzer Dekanats treffen, um über die Vorschläge zu den Nachbarschaftsräumen zu beraten. Der Beschluss erfolgt dann auf der Dekanatssynode und muss anschließend noch von der Kirchenverwaltung genehmigt werden.

Die Gemeinden eines Nachbarschaftsraumes beschließen bis Ende 2026 gemeinsam die zukünftige Organisationsstruktur ihres Nachbarschaftsraumes. Denkbar sind eine Fusion der Gemeinden, Bildung einer Gesamtgemeinde oder einer Arbeitsgemeinschaft.

Auf der ekhn2030-Website finden Sie gebündelt, transparent und umfassend Informationen zum Prozess ekhn2030.

Link: https://unsere.ekhn.de/themen/ekhn2030

 

Wir werden fortlaufend hier auf der Homepage und im ANRUF über den aktuellen Stand des Prozesses berichten.

Ulrich Prätorius

Vorsitzender des Kirchenvorstands