Besetzung der Pfarrstelle West

Der Kirchenvorstand hat Pfarrerin Heike Corell zur Inhaberin der 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Hechtsheim gewählt.

Jedes nach der Kirchengemeindewahlordnung wahlberechtigte Mitglied der Evangeleischen Kirchengemeinde Mainz-Hechtsheim kann innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung (22.12.2024) Einspruch gegen die vorgesehene Ernennung zum Inhaber der Pfarrstelle einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich bei Dekan Andreas Klodt, Ev. Dekanat Mainz, Kaiserstraße 37, 55116 Mainz einzulegen und zu begründen.

Der Einspruch kann nur auf folgende Gründe gestützt werden:

  • Gesetzwidrigkeit des Besetzungsverfahrens
  • erhebliche Bedenken gegen Lehre und Lebensführung
  • wesentlich eingeschränkte Dienstfähigkeit

Über eingehende Einsprüche entscheidet die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau nach Anhörung des Kirchenvorstandes und der betroffenen Pfarrperson. Bei Einsprüchen aus Gründen der Lehre soll eine Stellungnahme des Kollegiums für theologische Lehrgespräche eingeholt werden.