Aufnahmekriterien der Evangelischen Kindertagesstätte Mainz-Hechtsheim

Wir richten uns mit den Aufnahmekriterien nach den Empfehlungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit dem Positionspapier aus April 2011 Empfehlungen für Aufnahmekriterien in evangelischen Kindertagesstätten.

Folgende Aufnahmekriterien sind in Abstimmung mit dem Träger und in Folge der aktuellen Betriebserlaubnis bindend.
Als Teil des diakonischen Auftrages der Kirche auf Gemeindeebene trägt die Kindertagesstättenarbeit zur Verbesserung der Lebensmöglichkeiten von Kindern und Familien aus allen sozialen Schichten, Religionen und Nationalitäten bei.

„In der frühen Aufnahme in eine Kindertagesstätte liegt eine große Chance, die sozial-emotionale Entwicklung bei Kindern anzuregen und so Bildungsgerechtigkeit und Inklusion zu verwirklichen. Daraus ergibt sich, dass soziale sowie behinderungsbedingte Benachteiligungen ausgeglichen werden sollen.“
(Positionspapier Stand Januar 2020, Leitgedanken der EKHN zu Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern)

Die Platzvergabe erfolgt grundlegend mit dem Inklusionsgedanken, um allen Kindern die Möglichkeit zur frühen Teilhabe an einer umfassenden Bildungschance zu ermöglichen.

Kinder können im Alter von 1 – 2 Jahren im U2-Bereich und ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt im Ü2-Bereich der Kindertagesstätte vorrangig aus dem Mainzer Stadtteil Hechtsheim aufgenommen werden. Da wir eine Verbindung von Kindertagesstätte und Kirchengemeinde wünschen, freuen wir uns auch immer über Eltern aus der Gemeinde, die ihre Kinder bei uns anmelden.

Alle Plätze sind Ganztagesplätze.

Für die Krippenkinder, die ihr zweites Lebensjahr vollenden, werden Plätze im Ü2-Bereich freigehalten und nicht anderweitig vergeben.

Kinder, deren Geschwister mit einem bestehenden Betreuungsvertrag bereits die Einrichtung besuchen, werden bevorzugt aufgenommen.

Im Einzelfall entscheiden Träger, Leitung und pädagogische Fachkräfte unter Rücksichtnahme der Gruppenzusammensetzung (z.B. Geschlecht, Altersmischung, Religionszugehörigkeit), sowie der sozialen und pädagogischen Gründe über eine Aufnahme.

(Beschluss des Kirchenvorstandes vom Juni 2021)